Inventar in Brasilien: Nachlassverfahren Schritt für Schritt erklärt (2026)
Serie: Brasilianisches Erbrecht für deutsch-brasilianische Familien
- Brasilianisches Erbrecht — Leitfaden (Übersicht)
- Das Inventário — Das brasilianische Nachlassverfahren (dieser Artikel)
- Erbschaftsteuer in Brasilien (ITCMD)
- Testament in Brasilien — Formen, Gültigkeit und Besonderheiten
- Güterrecht in Brasilien
- Pflichtteil und Erbfolge in Brasilien
- Doppelbesteuerung bei Erbschaft: Deutschland und Brasilien
- Nachlassplanung für deutsch-brasilianische Familien
Inventar in Brasilien: Nachlassverfahren Schritt für Schritt erklärt (2026)
In Brasilien kann kein Nachlassvermögen ohne Durchführung eines förmlichen Verfahrens auf die Erben übertragen werden. Dieses Verfahren, das als Inventário bezeichnet wird, ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und stellt für ausländische Erben — insbesondere für deutsche Staatsangehörige mit brasilianischem Nachlass — häufig die größte praktische Herausforderung bei der Nachlassabwicklung dar. Anders als in Deutschland, wo der Erbschein in der Regel ausreicht, um Vermögenswerte auf die Erben umzuschreiben, erfordert das brasilianische Recht ein eigenständiges gerichtliches oder notarielles Verfahren, in dem sämtliche Vermögensgegenstände erfasst, bewertet, besteuert und verteilt werden.
Die verfahrensrechtlichen Grundlagen des Inventário sind in den Art. 610 bis 673 des brasilianischen Código de Processo Civil (CPC/2015, Gesetz Nr. 13.105/2015) geregelt. Ergänzend hierzu hat die Resolução Nr. 35/2007 des Nationalen Justizrats (CNJ), zuletzt geändert durch die Resolução CNJ Nr. 571/2024, die Voraussetzungen für das außergerichtliche Verfahren konkretisiert. Für deutsch-brasilianische Erbfälle kommen internationale Besonderheiten hinzu: die Beschaffung einer brasilianischen Steuernummer (CPF), die Erteilung grenzüberschreitender Vollmachten, die Vorlage apostillierter und übersetzter Urkunden sowie die steuerliche Koordination zwischen der brasilianischen ITCMD und der deutschen Erbschaftsteuer. Eine umfassende Darstellung des materiellen brasilianischen Erbrechts — einschließlich gesetzlicher Erbfolge, Testamentsformen und Pflichtteilsrecht — findet sich in unserem Grundlagenbeitrag zum brasilianischen Erbrecht.
Was ist ein Inventário?
Das Inventário ist das brasilianische Nachlassverfahren, durch das der gesamte Nachlass eines Verstorbenen (de cujus) rechtsförmlich erfasst, bewertet und auf die Erbberechtigten verteilt wird. Das Verfahren erfüllt mehrere Funktionen zugleich: Es dient der Feststellung des Nachlassbestands, der Unterscheidung zwischen dem güterrechtlichen Anteil (meação) des überlebenden Ehegatten — dessen Grundlagen im Beitrag zum Güterrecht in Brasilien ausführlich behandelt werden — und dem tatsächlichen Nachlass (herança), der Bewertung der Vermögensgegenstände für Steuerzwecke, der Erhebung der Erbschaftsteuer ITCMD sowie der abschließenden Aufteilung (partilha) unter den Erben.
Die zentrale Bedeutung des Inventário ergibt sich aus dem brasilianischen Sachenrecht: Ohne den formellen Abschluss dieses Verfahrens können Grundbucheintragungen nicht geändert, Bankkonten nicht aufgelöst, Kraftfahrzeuge nicht umgeschrieben und Gesellschaftsanteile nicht auf die Erben übertragen werden. Selbst wenn die Erben kraft des princípio da saisine (Art. 1.784 des Código Civil) bereits mit dem Erbfall Eigentümer des Nachlasses werden, bleibt die formelle Verfügungsmacht bis zum Abschluss des Inventário gesperrt.
Gerichtliches und notarielles Inventário im Vergleich
Das brasilianische Recht kennt seit der Einführung des Gesetzes Nr. 11.441/2007 zwei grundlegende Verfahrenswege: das gerichtliche Inventário (inventário judicial) und das notarielle Inventário (inventário extrajudicial). Die Abgrenzung richtet sich nach Art. 610 CPC/2015.
Das gerichtliche Inventário ist stets zulässig und in bestimmten Fällen zwingend vorgeschrieben. Nach Art. 610 CPC muss das Verfahren auf dem Gerichtsweg durchgeführt werden, wenn ein Testament des Erblassers vorliegt, wenn minderjährige oder geschäftsunfähige Erben am Verfahren beteiligt sind oder bei Uneinigkeit der Erben über die Nachlassaufteilung. Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (Art. 48 CPC), wobei die Zuständigkeit für in Brasilien belegenes Vermögen nach Art. 23 II CPC ausschließlich den brasilianischen Gerichten obliegt. Das gerichtliche Verfahren unterteilt sich in das förmliche Inventário (Art. 610 bis 658 CPC), das vereinfachte Verfahren (arrolamento comum, Art. 659 bis 663 CPC) bei Einigkeit aller Erben sowie das summarische Verfahren (arrolamento sumário, Art. 664 bis 666 CPC) bei einem Nachlasswert von bis zu 1.000 Mindestlöhnen.
Das notarielle Inventário kann gewählt werden, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sämtliche Erben sind volljährig und geschäftsfähig, es besteht Einigkeit über die Nachlassaufteilung, und es liegt kein gültiges Testament vor (Art. 610 § 1 CPC). Alle beteiligten Parteien müssen von einem Rechtsanwalt oder öffentlichen Verteidiger vertreten sein (Art. 610 § 2 CPC). Die Resolução CNJ 571/2024 hat den Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens erheblich erweitert: Seit August 2024 ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Beteiligung minderjähriger Erben zulässig (Art. 12-A der Resolução CNJ 35/2007 in der Fassung der Resolução 571/2024), sowie bei Vorliegen eines bereits gerichtlich eröffneten und bestätigten Testaments (Art. 12-B). Eine wesentliche Einschränkung besteht jedoch nach Art. 29 der Resolução CNJ 35/2007: Die Errichtung einer notariellen Inventárurkunde ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Vermögensgegenstände im Ausland zum Nachlass gehören — eine Regelung von erheblicher praktischer Bedeutung für deutsch-brasilianische Erbfälle.
Ablauf des gerichtlichen Inventário
Das gerichtliche Nachlassverfahren durchläuft mehrere klar definierte Verfahrensstufen. Das Verfahren wird durch einen Eröffnungsantrag (petição de abertura) eingeleitet, der nach Art. 615 CPC demjenigen obliegt, der sich im Besitz und in der Verwaltung des Nachlasses befindet. Nach Art. 616 CPC sind auch der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner, jeder Miterbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassgläubiger, die Staatsanwaltschaft sowie die Finanzbehörde antragsberechtigt. Nach Eingang des Antrags ernennt das Gericht einen Inventarverwalter (inventariante), dem weitreichende Pflichten obliegen: Er vertritt den Nachlass gerichtlich und außergerichtlich, verwaltet die Nachlassgegenstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Eigentümers und gibt die gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen ab.
Innerhalb von zwanzig Tagen nach seiner Ernennung hat der Inventarverwalter die sogenannten primeiras declarações (Erste Erklärungen) vorzulegen (Art. 620 CPC). Dieses zentrale Dokument enthält eine vollständige Aufstellung aller Nachlassgegenstände — Immobilien, bewegliche Sachen, Bankguthaben, Gesellschaftsanteile, Forderungen und sonstige Vermögenswerte — sowie der Nachlassverbindlichkeiten. Nach Vorlage werden sämtliche Erben und sonstigen Beteiligten gerichtlich zugestellt (citação); innerhalb der gesetzlichen Frist können sie Einwendungen zum Nachlassverzeichnis erheben. Auf der Grundlage der bewerteten Nachlassgegenstände berechnet das Gericht die fällige ITCMD. Erst nach vollständiger Zahlung gibt der Inventarverwalter die últimas declarações (Letzte Erklärungen) ab und wird der plano de partilha (Aufteilungsplan) erstellt. Nach gerichtlicher Bestätigung wird der formal de partilha (Aufteilungsbeschluss) erlassen, der als unmittelbarer Titel für die Umschreibung von Grundbucheintragungen und die Übertragung von Bankguthaben dient.
Ablauf des notariellen Inventário
Das notarielle Verfahren (inventário extrajudicial) wird bei einem frei wählbaren Notar (tabelião de notas) durchgeführt, ohne dass die Zuständigkeitsregeln des CPC Anwendung finden (Art. 1 der Resolução CNJ 35/2007). Die wesentlichen Verfahrensschritte umfassen die Beauftragung des Notars unter Vorlage der erforderlichen Dokumente, die Benennung eines Inventarverwalters durch Einverständniserklärung aller Erben, die Bewertung der Nachlassgegenstände, die Berechnung und Zahlung der ITCMD sowie die Errichtung der öffentlichen Urkunde (escritura pública de inventário e partilha), die unmittelbar als Eintragungsgrundlage für das Grundbuchamt, das Handelsregister und Finanzinstitute dient. In unkomplizierten Fällen kann das notarielle Verfahren innerhalb von vier bis acht Wochen abgeschlossen werden, während das gerichtliche Verfahren bei internationaler Beteiligung häufig drei bis fünf Jahre in Anspruch nimmt.
Fristen und Rechtsfolgen bei Versäumnis
Art. 611 CPC/2015 schreibt vor, dass das Inventário innerhalb von zwei Monaten nach dem Todesfall eröffnet werden muss. Das Verfahren soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen werden, wobei das Gericht diese Frist verlängern kann. Die Rechtsfolgen einer verspäteten Eröffnung sind primär steuerlicher Natur: Die meisten brasilianischen Bundesstaaten erheben bei Fristüberschreitung einen Strafzuschlag (multa) auf die ITCMD, der je nach Landesgesetzgebung erheblich variieren kann. Im Bundesstaat São Paulo beträgt die Multa beispielsweise 10 % des Steuerbetrags bei einer Verspätung von bis zu 180 Tagen und steigt auf 20 % bei längerer Überschreitung. In Rio Grande do Sul gelten vergleichbare, teilweise schärfere Regelungen. Für deutsche Erben, die häufig erst mit erheblicher Zeitverzögerung vom brasilianischen Erbfall erfahren, empfiehlt es sich daher, frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Erbschaftsteuer ITCMD im Nachlassverfahren
Die brasilianische Erbschaftsteuer ITCMD fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesstaaten und ist integraler Bestandteil des Inventário — ohne vollständige Entrichtung der ITCMD kann das Verfahren nicht abgeschlossen werden (Art. 15 der Resolução CNJ 35/2007). Die Emenda Constitucional Nr. 132/2023 hat die Progressivität der ITCMD-Aliquoten für alle brasilianischen Bundesstaaten verbindlich vorgeschrieben (Art. 155 § 1 VI CF in der neuen Fassung); die maximale Aliquote verbleibt bei 8 %. Eine eingehende Analyse der Steuersätze, der Reformentwicklungen und der steuerlichen Koordination mit der deutschen Erbschaftsteuer enthält unser Beitrag zur Erbschaftsteuer in Brasilien (ITCMD).
Die steuerliche Koordination zwischen ITCMD und deutscher Erbschaftsteuer erfolgt mangels eines deutsch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens über die einseitige Anrechnungsmöglichkeit des § 21 ErbStG. Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach Entstehung der deutschen Steuer gestellt werden und setzt den Nachweis der tatsächlichen Zahlung voraus. Die genauen Grenzen dieser Anrechnungsmöglichkeit — insbesondere die Nichtanrechenbarkeit für Kapitalvermögen nach § 121 BewG — werden in unserem Beitrag zur Doppelbesteuerung bei Erbschaft zwischen Deutschland und Brasilien eingehend analysiert.
Kosten des Nachlassverfahrens
Die Gesamtkosten eines brasilianischen Nachlassverfahrens setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, deren Höhe vom jeweiligen Bundesstaat, vom Verfahrensweg und vom Umfang des Nachlasses abhängt. Die Gerichtskosten (custas judiciais) beim gerichtlichen Inventário variieren je nach Bundesstaat zwischen 1 % und 4 % des Nachlasswerts; beim notariellen Verfahren gelten die Gebührentabellen (emolumentos) des jeweiligen Bundesstaates. Die ITCMD stellt mit Aliquoten von 2 % bis 8 % die größte Einzelbelastung dar. Rechtsanwaltshonorare bewegen sich in der Praxis zwischen 6 % und 10 %. Hinzu kommen Nebenkosten für vereidigte Übersetzungen (tradução juramentada), Apostillen, Registergebühren sowie gegebenenfalls Sachverständigenhonorare. Für deutsch-brasilianische Erbfälle fallen darüber hinaus spezifische Zusatzkosten an: die Beglaubigung und Apostillierung deutscher Urkunden, deren vereidigte Übersetzung ins Portugiesische, die Erteilung konsularischer Vollmachten sowie die Beschaffung einer CPF-Nummer.
Besonderheiten für deutsche Erben
Die Cadastro de Pessoas Físicas (CPF) ist die brasilianische Steuernummer für natürliche Personen und eine zwingende Voraussetzung für jede Beteiligung am Inventário. Ausländische Erben können die CPF über das brasilianische Generalkonsulat in Deutschland — etwa in München oder Frankfurt — oder direkt über die brasilianische Bundessteuerbehörde (Receita Federal) beantragen. Deutsche Erben müssen nicht persönlich in Brasilien erscheinen, sofern sie einen brasilianischen Rechtsanwalt mittels öffentlicher Vollmacht (procuração pública) mit ihrer Vertretung beauftragen. Diese Vollmacht kann entweder vor einem brasilianischen Konsulat in Deutschland oder vor einem deutschen Notar errichtet werden, wobei im letzteren Fall die Apostillierung nach dem Haager Übereinkommen von 1961 erforderlich ist.
Sämtliche ausländischen Urkunden, die im brasilianischen Verfahren verwendet werden sollen — insbesondere Sterbeurkunden, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Erbscheine —, müssen mit einer Apostille versehen und anschließend durch einen in Brasilien vereidigten Übersetzer (tradutor juramentado) ins Portugiesische übersetzt werden. In deutsch-brasilianischen Erbfällen kommt es regelmäßig zur sogenannten Nachlassspaltung: Für das in Brasilien belegene Vermögen gilt nach Art. 10 der LINDB grundsätzlich brasilianisches Recht, während für den in Deutschland belegenen Nachlassteil die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO Art. 21) maßgeblich ist — in der Praxis bedeutet dies parallele Verfahren in beiden Ländern. Eine in der Praxis häufig auftretende Schwierigkeit besteht darin, dass Grundstücke in Brasilien — insbesondere in ländlichen Gebieten von Rio Grande do Sul und Santa Catarina — nicht ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen sind, was ein gesondertes Regularisierungsverfahren erforderlich macht.
Häufig gestellte Fragen zum Inventár in Brasilien
Was ist ein Inventário und warum ist es in Brasilien erforderlich?
Das gesetzlich vorgeschriebene Nachlassverfahren, durch das sämtliche Vermögenswerte des Verstorbenen erfasst, bewertet und auf die Erben übertragen werden. Ohne Inventário können Immobilien nicht umgeschrieben, Bankkonten nicht aufgelöst und Gesellschaftsanteile nicht übertragen werden.
Welche Frist gilt für die Eröffnung des Inventário?
Zwei Monate nach dem Todesfall (Art. 611 CPC/2015); Abschluss binnen zwölf Monaten. Bei Fristversäumnis drohen Strafzuschläge auf die ITCMD von 10 % bis 20 % der Steuerschuld, je nach Bundesstaat.
Was ist der Unterschied zwischen gerichtlichem und notariellem Inventário?
Das gerichtliche Inventário ist bei Testament, minderjährigen Erben oder Uneinigkeit zwingend. Das notarielle Inventário ist schneller (4–8 Wochen) und steht zur Verfügung, wenn alle Erben volljährig, einig und rechtlich vertreten sind. Bei Auslandsvermögen im Nachlass ist das notarielle Verfahren ausgeschlossen (Art. 29 Resolução CNJ 35/2007).
Können deutsche Erben das Verfahren aus Deutschland führen?
Ja, mittels öffentlicher Vollmacht (procuração pública) zugunsten eines brasilianischen Rechtsanwalts, errichtet vor dem brasilianischen Konsulat oder einem deutschen Notar mit Apostille. Zusätzlich ist eine CPF erforderlich.
Welche Steuern fallen im Nachlassverfahren an?
ITCMD: 2 % bis 8 %, progressiv seit der EC 132/2023. Die in Brasilien gezahlte ITCMD kann gemäß § 21 ErbStG auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden — begrenzt auf Auslandsvermögen nach § 121 BewG.
Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?
Gerichts- bzw. Notargebühren 1–4 % + ITCMD 2–8 % + Rechtsanwaltshonorare 6–10 % + Nebenkosten (Übersetzungen, Apostillen, Registergebühren). Für deutsch-brasilianische Erbfälle kommen Konsularvollmacht und CPF-Beschaffung hinzu.
Benötigen deutsche Erben eine CPF-Nummer?
Ja. Die CPF ist für alle am Inventário beteiligten natürlichen Personen zwingend erforderlich. Sie kann über das brasilianische Konsulat in Deutschland oder über die Receita Federal beantragt werden.
Ist ein notarielles Inventário bei Vermögen im Ausland möglich?
Nein. Art. 29 Resolução CNJ 35/2007 schließt das notarielle Verfahren ausdrücklich aus, wenn Vermögensgegenstände im Ausland zum Nachlass gehören. Für deutsch-brasilianische Erbfälle ist daher das gerichtliche Inventário die Regel.
Was geschieht bei Uneinigkeit der Erben?
Das Inventário muss zwingend gerichtlich durchgeführt werden. Das zuständige Nachlassgericht entscheidet über die Aufteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolge und etwaiger testamentarischer Verfügungen.
Kann die deutsche Erbschaftsteuer auf die brasilianische ITCMD angerechnet werden?
Mangels DBA erfolgt die Milderung über § 21 ErbStG: Die nachweislich in Brasilien gezahlte ITCMD kann auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden — Antrag innerhalb von fünf Jahren, nur für Auslandsvermögen nach § 121 BewG.
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Maurício Lindenmeyer Barbieri ist geschäftsführender Gesellschafter der Barbieri Advogados. Master in Rechtswissenschaften der Universidade Federal do Rio Grande do Sul (UFRGS). Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (RAK Stuttgart Nr. 50.159), der Ordem dos Advogados de Portugal (Lisboa Nr. 64.443L) und der Ordem dos Advogados do Brasil (OAB/RS Nr. 36.798 · OAB/DF · OAB/SC · OAB/PR · OAB/SP). Eingetragener Buchhalter — CRC-RS Nr. 106.371/O. Mitglied der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung (DBJV). Hochschullehrer.
Dieser Beitrag wurde zu Informationszwecken erstellt und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die dargestellten Rechtspositionen basieren auf der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Gesetzeslage in Brasilien und Deutschland. Kontakt: Barbieri Advogados.

Maurício Lindenmeyer Barbieri é sócio da Barbieri Advogados, mestre em Direito pela Universidade Federal do Rio Grande do Sul (UFRGS) e inscrito na Ordem dos Advogados da Alemanha (RAK Stuttgart nº 50.159), de Portugal (Lisboa nº 64443L) e do Brasil (OAB/RS nº 36.798, OAB/DF nº 24.037, OAB/SC nº 61.179-A, OAB/PR nº 101.305 e OAB/SP nº 521.298). Possui registro de Contador sob o nº RS-106371/0 e é membro da Associação de Juristas Brasil-Alemanha.
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